Jugendgerichtsgesetz
- Zweiter Teil: Jugendliche
- Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug
- Erster Abschnitt: Vollstreckung
- Zweiter Unterabschnitt: Jugendarrest
§ 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.
- Jugendgerichtsgesetz
- Erster Teil: Anwendungsbereich
- Zweiter Teil: Jugendliche
- Erstes Hauptstück: Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Erziehungsmaßregeln
- Dritter Abschnitt: Zuchtmittel
- Vierter Abschnitt: Die Jugendstrafe
- Fünfter Abschnitt: Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Sechster Abschnitt: Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Siebenter Abschnitt: Mehrere Straftaten
- Zweites Hauptstück: Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Erster Abschnitt: Jugendgerichtsverfassung
- Zweiter Abschnitt: Zuständigkeit
- Dritter Abschnitt: Jugendstrafverfahren
- Erster Unterabschnitt: Das Vorverfahren
- Zweiter Unterabschnitt: Das Hauptverfahren
- Dritter Unterabschnitt: Rechtsmittelverfahren
- Vierter Unterabschnitt: Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Fünfter Unterabschnitt: Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Sechster Unterabschnitt: Ergänzende Entscheidungen
- Siebenter Unterabschnitt: Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Achter Unterabschnitt: Vereinfachtes Jugendverfahren
- Neunter Unterabschnitt: Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- Zehnter Unterabschnitt: Anordnung der Sicherungsverwahrung
- Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug
- Erster Abschnitt: Vollstreckung
- Erster Unterabschnitt: Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
- Zweiter Unterabschnitt: Jugendarrest
- Dritter Unterabschnitt: Jugendstrafe
- Vierter Unterabschnitt: Untersuchungshaft
- Zweiter Abschnitt: Vollzug
- Viertes Hauptstück: Beseitigung des Strafmakels
- Fünftes Hauptstück: Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Dritter Teil: Heranwachsende
- Erster Abschnitt: Anwendung des sachlichen Strafrechts
- Zweiter Abschnitt: Gerichtsverfassung und Verfahren
- Dritter Abschnitt: Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- Vierter Abschnitt: Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Vierter Teil: Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- Fünfter Teil: Schluß- und Übergangsvorschriften