Jugendgerichtsgesetz
- Zweiter Teil: Jugendliche
- Zweites Hauptstück: Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Dritter Abschnitt: Jugendstrafverfahren
- Zweiter Unterabschnitt: Das Hauptverfahren
§ 47a Vorrang der Jugendgerichte
Ein Jugendgericht darf sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht für unzuständig erklären, weil die Sache vor ein für allgemeine Strafsachen zuständiges Gericht gleicher oder niedrigerer Ordnung gehöre. ²§ 103 Abs. 2 Satz 2, 3 bleibt unberührt.
- Jugendgerichtsgesetz
- Erster Teil: Anwendungsbereich
- Zweiter Teil: Jugendliche
- Erstes Hauptstück: Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Erziehungsmaßregeln
- Dritter Abschnitt: Zuchtmittel
- Vierter Abschnitt: Die Jugendstrafe
- Fünfter Abschnitt: Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Sechster Abschnitt: Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Siebenter Abschnitt: Mehrere Straftaten
- Zweites Hauptstück: Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Erster Abschnitt: Jugendgerichtsverfassung
- Zweiter Abschnitt: Zuständigkeit
- Dritter Abschnitt: Jugendstrafverfahren
- Erster Unterabschnitt: Das Vorverfahren
- Zweiter Unterabschnitt: Das Hauptverfahren
- Dritter Unterabschnitt: Rechtsmittelverfahren
- Vierter Unterabschnitt: Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- Fünfter Unterabschnitt: Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
- Sechster Unterabschnitt: Ergänzende Entscheidungen
- Siebenter Unterabschnitt: Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Achter Unterabschnitt: Vereinfachtes Jugendverfahren
- Neunter Unterabschnitt: Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- Zehnter Unterabschnitt: Anordnung der Sicherungsverwahrung
- Drittes Hauptstück: Vollstreckung und Vollzug
- Erster Abschnitt: Vollstreckung
- Erster Unterabschnitt: Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
- Zweiter Unterabschnitt: Jugendarrest
- Dritter Unterabschnitt: Jugendstrafe
- Vierter Unterabschnitt: Untersuchungshaft
- Zweiter Abschnitt: Vollzug
- Viertes Hauptstück: Beseitigung des Strafmakels
- Fünftes Hauptstück: Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Dritter Teil: Heranwachsende
- Erster Abschnitt: Anwendung des sachlichen Strafrechts
- Zweiter Abschnitt: Gerichtsverfassung und Verfahren
- Dritter Abschnitt: Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
- Vierter Abschnitt: Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
- Vierter Teil: Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
- Fünfter Teil: Schluß- und Übergangsvorschriften