Jugendgerichtsgesetz
- Zweiter Teil: Jugendliche
- Erstes Hauptstück: Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.