Investmentsteuergesetz
- Kapitel 3: Spezial-Investmentfonds
- Abschnitt 2: Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds
§ 44 Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
§ 21 ist entsprechend auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten anzuwenden, die mit Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die ganz oder teilweise von der Besteuerung freizustellen sind.
- Investmentsteuergesetz
- Kapitel 1: Allgemeine Regelungen
- Kapitel 2: Investmentfonds
- Abschnitt 1: Besteuerung des Investmentfonds
- Abschnitt 2: Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds
- Abschnitt 3: Verschmelzung von Investmentfonds
- Abschnitt 4: Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
- Kapitel 3: Spezial-Investmentfonds
- Abschnitt 1: Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds
- Abschnitt 2: Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds
- Abschnitt 3: Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds
- Kapitel 4: Altersvorsorgevermögenfonds
- Kapitel 5: Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds
- Kapitel 6: Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften