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Insolvenzordnung

Insolvenzordnung

  • Dritter Teil: Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    • Zweiter Abschnitt: Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats

§ 119 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.