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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Sechster Teil: Ausgehende Ersuchen
§ 72 Bedingungen
Bedingungen, die der ausländische Staat an die Rechtshilfe geknüpft hat, sind zu beachten.
IRG
Erster Teil: Anwendungsbereich
§ 1
Anwendungsbereich
Zweiter Teil: Auslieferung an das Ausland
§ 2
Grundsatz
§ 3
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 4
Akzessorische Auslieferung
§ 5
Gegenseitigkeit
§ 6
Politische Straftaten, politische Verfolgung
§ 7
Militärische Straftaten
§ 8
Todesstrafe
§ 9
Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§ 9a
Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
§ 10
Auslieferungsunterlagen
§ 11
Spezialität
§ 12
Bewilligung der Auslieferung
§ 13
Sachliche Zuständigkeit
§ 14
Örtliche Zuständigkeit
§ 15
Auslieferungshaft
§ 16
Vorläufige Auslieferungshaft
§ 17
Auslieferungshaftbefehl
§ 18
Fahndungsmaßnahmen
§ 19
Vorläufige Festnahme
§ 20
Bekanntgabe
§ 21
Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
§ 22
Verfahren nach vorläufiger Festnahme
§ 23
Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
§ 24
Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
§ 25
Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
§ 26
Haftprüfung
§ 27
Vollzug der Haft
§ 28
Vernehmung des Verfolgten
§ 29
Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
§ 30
Vorbereitung der Entscheidung
§ 31
Durchführung der mündlichen Verhandlung
§ 32
Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 33
Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 34
Haft zur Durchführung der Auslieferung
§ 35
Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
§ 36
Weiterlieferung
§ 37
Vorübergehende Auslieferung
§ 38
Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
§ 39
Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 40
Rechtsbeistand
§ 41
Vereinfachte Auslieferung
§ 42
Anrufung des Bundesgerichtshofes
Dritter Teil: Durchlieferung
§ 43
Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 44
Zuständigkeit
§ 45
Durchlieferungsverfahren
§ 46
Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
§ 47
Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg
Vierter Teil: Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
§ 48
Grundsatz
§ 49
Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 50
Sachliche Zuständigkeit
§ 51
Örtliche Zuständigkeit
§ 52
Vorbereitung der Entscheidung
§ 53
Rechtsbeistand
§ 54
Umwandlung der ausländischen Sanktion
§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 55
Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
§ 56
Bewilligung der Rechtshilfe
§ 56a
Entschädigung der verletzten Person
§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57
Vollstreckung
§ 57a
Kosten der Vollstreckung
§ 58
Sicherung der Vollstreckung
Fünfter Teil: Sonstige Rechtshilfe
§ 59
Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60
Leistung der Rechtshilfe
§ 61
Gerichtliche Entscheidung
§ 61a
Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61c
Audiovisuelle Vernehmung
§ 62
Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 63
Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 64
Durchbeförderung von Zeugen
§ 65
Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66
Herausgabe von Gegenständen
§ 67
Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67a
Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
Sechster Teil: Ausgehende Ersuchen
§ 68
Rücklieferung
§ 69
Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 70
Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 72
Bedingungen
Siebenter Teil: Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 73
Grenze der Rechtshilfe
§ 74
Zuständigkeit des Bundes
§ 74a
Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
§ 75
Kosten
§ 76
Gegenseitigkeitszusicherung
§ 77
Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2: Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr
§ 77c
Anwendungsbereich
§ 77d
Übermittlung personenbezogener Daten
§ 77e
Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
§ 77f
Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses
§ 77g
Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten
§ 77h
Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten
Achter Teil: Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 78
Vorrang des Achten Teils
§ 79
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
Abschnitt 2: Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 80
Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
§ 81
Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 82
Nichtanwendung von Vorschriften
§ 83
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 83a
Auslieferungsunterlagen
§ 83b
Bewilligungshindernisse
§ 83c
Verfahren und Fristen
§ 83d
Entlassung des Verfolgten
§ 83e
Vernehmung des Verfolgten
Abschnitt 3: Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83f
Durchlieferung
§ 83g
Beförderung auf dem Luftweg
Abschnitt 4: Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83h
Spezialität
§ 83i
Unterrichtung über Fristverzögerungen
§ 83j
Rechtsbeistand
Neunter Teil: Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1: Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1: Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84
Grundsatz
§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c
Unterlagen
§ 84d
Bewilligungshindernisse
§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f
Gerichtliches Verfahren
§ 84g
Gerichtliche Entscheidung
§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i
Spezialität
§ 84j
Sicherung der Vollstreckung
§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m
Durchbeförderungsverfahren
§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2: Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a
Gerichtliches Verfahren
§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 2: Geldsanktionen
Unterabschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 86
Vorrang
Unterabschnitt 2: Eingehende Ersuchen
§ 87
Grundsatz
§ 87a
Vollstreckungsunterlagen
§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e
Rechtsbeistand
§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g
Gerichtliches Verfahren
§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j
Rechtsbeschwerde
§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n
Vollstreckung
Unterabschnitt 3: Ausgehende Ersuchen
§ 87o
Grundsatz
§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren
Abschnitt 3: Einziehung
§ 88
Grundsatz
§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b
Unterlagen
§ 88c
Ablehnungsgründe
§ 88d
Verfahren
§ 88e
Vollstreckung
§ 88f
Aufteilung der Erträge
§ 89
Sicherstellungsmaßnahmen
§ 90
Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 4: Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1: Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a
Grundsatz
§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d
Unterlagen
§ 90e
Bewilligungshindernisse
§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g
Gerichtliches Verfahren
§ 90h
Gerichtliche Entscheidung
§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k
Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2: Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren
Abschnitt 5: Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
§ 90o
Grundsatz
§ 90p
Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90q
Unterlagen
§ 90r
Bewilligungshindernisse
§ 90s
Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90t
Gerichtliches Verfahren
§ 90u
Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
§ 90v
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90w
Durchführung der Überwachung
§ 90x
Erneuerte und geänderte Maßnahmen
§ 90y
Abgabe der Überwachung
§ 90z
Rücknahme der Überwachungsabgabe
Zehnter Teil: Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 91
Vorrang des Zehnten Teils
Abschnitt 2: Europäische Ermittlungsanordnung
§ 91a
Grundsatz
§ 91b
Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 91c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe
§ 91d
Unterlagen
§ 91e
Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung
§ 91f
Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen
§ 91g
Fristen
§ 91h
Erledigung des Ersuchens
§ 91i
Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln
§ 91j
Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 3: Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92
Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 92a
Inhalt des Ersuchens
§ 92b
Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
§ 92c
Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 92d
Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung
§ 93
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 94
Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 95
Sicherungsunterlagen
§ 96
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
Elfter Teil: Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten
§ 97a
Anwendungsbereich
§ 97b
Übermittlung personenbezogener Daten
§ 97c
Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
Zwölfter Teil: Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen
§ 98
Vorrang des Elften Teils
§ 99
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 100
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
§ 101
Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
§ 102
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
§ 103
Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
§ 104
Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 105
Ausgleich von Schäden
§ 106
Einschränkung von Grundrechten