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Hopfengesetz
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Hopfengesetz
§ 4 Übertragung von Ermächtigungen
Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt, sind diese befugt, die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden zu übertragen.
Hopfengesetz
Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Ermächtigungen
§ 3
Bußgeldvorschriften
§ 4
Übertragung von Ermächtigungen
§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten