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Halbleiterschutzverordnung
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Halbleiterschutzverordnung
Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes
Abschnitt 3: Schlussvorschriften
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
Halbleiterschutzverordnung
Eingangsformel
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 1
Anwendungsbereich
Abschnitt 2: Anmeldung einer Topografie
§ 2
Form der Einreichung
§ 3
Anmeldung der Topografie
§ 4
Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung
§ 5
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
§ 6
Fremdsprachige Dokumente
Abschnitt 3: Schlussvorschriften
§ 7
Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
§ 8
Übergangsregelung für künftige Änderungen
§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten