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Haushaltsgrundsätzegesetz
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Haushaltsgrundsätzegesetz
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Teil I: Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
§ 4 Haushaltsjahr
Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr.
²
Das für die Finanzen zuständige Ministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Haushaltsgrundsätzegesetz
Eingangsformel
Teil I: Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
§ 1
Gesetzgebungsauftrag
§ 1a
Haushaltswirtschaft
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
§ 2
Bedeutung des Haushaltsplans
§ 3
Wirkungen des Haushaltsplans
§ 4
Haushaltsjahr
§ 5
Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung
§ 6a
Budgetierung
§ 7
Grundsatz der Gesamtdeckung
§ 7a
Grundsätze der staatlichen Doppik
Abschnitt II: Aufstellung des Haushaltsplans
§ 8
Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip
§ 9
Geltungsdauer der Haushaltspläne
§ 10
Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan
§ 11
Übersichten zum Haushaltsplan
§ 12
Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen
§ 13
Kreditermächtigungen
§ 14
Zuwendungen
§ 15
Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit
§ 16
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 17
Fehlbetrag
§ 18
Betriebe, Sondervermögen
Abschnitt III: Ausführung des Haushaltsplans
§ 19
Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans
§ 20
Bruttonachweis, Einzelnachweis
§ 22
Verpflichtungsermächtigungen
§ 23
Gewährleistungen, Kreditzusagen
§ 24
Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
§ 25
Haushaltswirtschaftliche Sperre
§ 26
Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
§ 27
Sachliche und zeitliche Bindung
§ 28
Personalwirtschaftliche Grundsätze
§ 29
Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 30
Öffentliche Ausschreibung
§ 31
Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt IV: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 32
Zahlungen
§ 33
Buchführung, Belegpflicht
§ 34
Buchung nach Haushaltsjahren
§ 35
Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung
§ 36
Abschluß der Bücher
§ 37
Rechnungslegung
§ 38
Gliederung der Haushaltsrechnung
§ 39
Kassenmäßiger Abschluß
§ 40
Haushaltsabschluß
§ 41
Abschlußbericht
Abschnitt V: Prüfung und Entlastung
§ 42
Aufgaben des Rechnungshofes
§ 43
Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung
§ 44
Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen
§ 45
Gemeinsame Prüfung
§ 46
Ergebnis der Prüfung
§ 47
Entlastung, Rechnung des Rechnungshofes
Abschnitt VI: Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 48
Grundsatz
Teil II: Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
§ 49
Grundsatz
§ 49a
Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b
Finanzstatistische Berichtspflichten
§ 50
Verfahren bei der Finanzplanung
§ 51
Koordinierende Beratung der Grundannahmen der Haushalts- und Finanzplanungen; Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
§ 52
Auskunftspflicht
§ 53
Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen
§ 54
Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde
§ 55
Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
§ 56
Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, gegenseitige Unterrichtung
§ 57
Bundeskassen, Landeskassen
Teil III: Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 58
Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse, Zuständigkeitsregelungen
§ 60
Inkrafttreten