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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

  • Neunter Abschnitt: Übergangsvorschriften zur Einführung des Euro

Art. 43

(1) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf Währungseinheiten der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden anderen Mitgliedstaaten oder auf die ECU im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 162 S. 1) lauten, sind zum nächsten auf den 31. Dezember 1998 folgenden Stichtag im Jahresabschluß und im Konzernabschluß mit dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 109l Abs. 4 Satz 1 des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umzurechnen und anzusetzen. ²Erträge, die sich aus der Umrechnung und dem entsprechenden Bilanzansatz ergeben, dürfen auf der Passivseite in einen gesonderten Posten unter der Bezeichnung "Sonderposten aus der Währungsumstellung auf den Euro" nach dem Eigenkapital eingestellt werden. ³Der Posten ist insoweit aufzulösen, als die Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten, für die er gebildet worden ist, aus dem Vermögen des Unternehmens ausscheiden, spätestens jedoch am Schluß des fünften nach dem 31. Dezember 1998 endenden Geschäftsjahres.

(2) In den Sonderposten gemäß Absatz 1 Satz 2 dürfen auch Erträge eingestellt werden, die sich aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen aufgrund der unwiderruflichen Festlegung der Wechselkurse ergeben. ²Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

  • Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
  • Erster Abschnitt: Einführung des Handelsgesetzbuchs
  • Zweiter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinien-Gesetz
  • Dritter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter vom 23. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1910)
  • Vierter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bankbilanzrichtlinie-Gesetz
  • Fünfter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz
  • Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 22. Juli 1993
  • Siebenter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Nachhaftungsbegrenzungsgesetz
  • Achter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Handelsrechtsreformgesetz
  • Neunter Abschnitt: Übergangsvorschriften zur Einführung des Euro
  • Zehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
  • Elfter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Verlängerung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen
  • Zwölfter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
  • Dreizehnter Abschnitt: Übergangsvorschrift zur Anpassung der Abgrenzungsmerkmale für größenabhängige Befreiungen bei der Aufteilung des Konzernabschlusses nach den §§ 290 bis 293 des Handelsgesetzbuchs
  • Vierzehnter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer
  • Fünfzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Euro-Bilanzgesetz
  • Sechzehnter Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation
  • Siebzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Altfahrzeug-Gesetz
  • Achtzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
  • Neunzehnter Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz
  • Zwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzkontrollgesetz
  • Einundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 sowie zum Bilanzrechtsreformgesetz
  • Zweiundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz
  • Dreiundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Vierundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
  • Fünfundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Sechsundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
  • Siebenundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz
  • Achtundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
  • Neunundzwanzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
  • Dreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
  • Einunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
  • Zweiunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
  • Dreiunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
  • Vierunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz
  • Fünfunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
  • Sechsunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Kleinanlegerschutzgesetz
  • Siebenunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Achtunddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Bürokratieentlastungsgesetz
  • Neununddreißigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Vierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
  • Einundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
  • Zweiundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
  • Dreiundvierzigster Abschnitt: Übergangsvorschriften zum Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften