Grunderwerbsteuergesetz
- Fünfter Abschnitt: Steuerschuld
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Die Steuer entsteht,
- 1.
- wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
- 2.
- wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.
- Grunderwerbsteuergesetz
- Erster Abschnitt: Gegenstand der Steuer
- Zweiter Abschnitt: Steuervergünstigungen
- Dritter Abschnitt: Bemessungsgrundlage
- Vierter Abschnitt: Steuerberechnung
- Fünfter Abschnitt: Steuerschuld
- Sechster Abschnitt: Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung
- Siebenter Abschnitt: Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Achter Abschnitt: Durchführung
- Neunter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften