freiRecht
EU-Grundrechtecharta

EU-Grundrechtecharta

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

  • TITEL II: FREIHEITEN

Art. 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen

Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.