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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

  • IV. Fraktionen

§ 11 Reihenfolge der Fraktionen

Nach der Stärke der Fraktionen bestimmt sich ihre Reihenfolge. ²Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet das Los, das vom Präsidenten in einer Sitzung des Bundestages gezogen wird. ³Erledigte Mitgliedersitze werden bis zur Neubesetzung bei der Fraktion mitgezählt, die sie bisher innehatte.