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Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

  • KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen

Art. 5 Unabhängig von diesem Abkommen gewährte Rechte

Rechte und Vergünstigungen, die unabhängig von diesem Abkommen den Flüchtlingen gewährt werden, bleiben von den Bestimmungen dieses Abkommens unberührt.