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Fleischgesetz
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Fleischgesetz
§ 21 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt vorbehaltlich des
Satzes 2
am 1. November 2008 in Kraft.
²
Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fleischgesetz
Eingangsformel
§ 1
Begriffsbestimmungen
§ 2
Klassifizierung
§ 3
Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
§ 4
Befähigung und Zulassung von Klassifizierern
§ 5
Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände
§ 6
Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern
§ 7
Zuständigkeit
§ 8
Mitteilungspflichten
§ 9
Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern
§ 10
Auskunftspflichten
§ 11
Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 12
Registerführung, Datenübermittlung
§ 13
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 14
Gebühren und Auslagen
§ 15
Außenverkehr
§ 16
Bußgeldvorschriften
§ 17
Einziehung
§ 18
Übergangsbestimmungen
§ 21
Inkrafttreten