(1) Die Auszeichnungen (erste Preise), die einem Kurzfilm oder einem nicht programmfüllenden Kinder- oder Jugendfilm im Sinne des § 15 Abs. 2 oder des § 16 des Filmförderungsgesetzes auf einem in der Anlage 1 aufgeführten Filmfestspiel von der im Reglement vorgesehenen Hauptjury verliehen wurden, stehen dem von der Filmbewertungsstelle Wiesbaden erteilten Prädikat "besonders wertvoll" gleich. ²Dasselbe gilt für die in der Anlage 2 genannten Auszeichnungen (Preise und Prämien).
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Auszeichnung einem Film zusammen mit mehr als einem weiteren Film zuerkannt wird.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: | Spitzenauszeichnungen und Nominierungen im Rahmen des Deutschen Filmpreises und des Deutschen Kurzfilmpreises Deutscher Jugend-Video-Preis |
Academy of Motion Pictures, Arts and Sciences, Hollywood: | Oscar für Kurzfilme und Kurztrickfilme |
Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung: | Kurzfilmpreis |
Deutsches Kinderfilm- und Fernseh-Festival, Gera: | Auszeichnung "Goldener Spatz" (Kurzfilm) |
Die Katholische Filmarbeit in Deutschland: | Preis im Rahmen der Westdeutschen Kurzfilmtage Oberhausen und der Internationalen Filmwoche Mannheim/Heidelberg |
Das Internationale Evangelische Filmzentrum: | Preis im Rahmen der Westdeutschen Kurzfilmtage Oberhausen und der Internationalen Filmwoche Mannheim/Heidelberg |
Federation Internationale de la Presse Cinematographique (Fipresci): | Preis der Internationalen Filmkritik im Rahmen der Westdeutschen Kurzfilmtage Oberhausen und der Internationalen Filmwoche Mannheim/Heidelberg |
Arbeitsgemeinschaft der Filmjournalisten e.V.: | Preis der Deutschen Filmkritik (Kurzfilm) |
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