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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

  • Abschnitt 2: Wertermittlung

§ 11 Bewertungsstichtag

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.