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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Abschnitt 2: Wertermittlung
§ 11 Bewertungsstichtag
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Abschnitt 1: Steuerpflicht
§ 1
Steuerpflichtige Vorgänge
§ 2
Persönliche Steuerpflicht
§ 3
Erwerb von Todes wegen
§ 4
Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 5
Zugewinngemeinschaft
§ 6
Vor- und Nacherbschaft
§ 7
Schenkungen unter Lebenden
§ 8
Zweckzuwendungen
§ 9
Entstehung der Steuer
Abschnitt 2: Wertermittlung
§ 10
Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11
Bewertungsstichtag
§ 12
Bewertung
§ 13
Steuerbefreiungen
§ 13a
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b
Begünstigtes Vermögen
§ 13c
Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13d
Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Abschnitt 3: Berechnung der Steuer
§ 14
Berücksichtigung früherer Erwerbe
§ 15
Steuerklassen
§ 16
Freibeträge
§ 17
Besonderer Versorgungsfreibetrag
§ 18
Mitgliederbeiträge
§ 19
Steuersätze
§ 19a
Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Abschnitt 4: Steuerfestsetzung und Erhebung
§ 20
Steuerschuldner
§ 21
Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 22
Kleinbetragsgrenze
§ 23
Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
§ 24
Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
§ 26
Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
§ 27
Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
§ 28
Stundung
§ 28a
Verschonungsbedarfsprüfung
§ 29
Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
§ 30
Anzeige des Erwerbs
§ 31
Steuererklärung
§ 32
Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
§ 33
Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
§ 34
Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
§ 35
Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 5: Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 36
Ermächtigungen
§ 37
Anwendung des Gesetzes
§ 37a
Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands