Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
ANHANG III
Muster der schilder zur kennzeichnung der kontrollspuren an den grenzübergangsstellen
TEIL A

TEIL B1: „Visum nicht erforderlich“;

TEIL B2: „Alle Pässe“.

TEIL C

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