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Schengener Grenzkodex

Schengener Grenzkodex

Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

  • TITEL IV: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 36 Änderung der Anhänge

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zur Änderung der Anhänge III, IV und VIII delegierte Rechtsakte nach Artikel 37 zu erlassen.