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Verordnung (EU) 2016/1624

Verordnung (EU) 2016/1624

Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG

  • KAPITEL III: Allgemeine Bestimmungen
    • Abschnitt 4: Allgemeiner Rahmen und Aufbau der Agentur

Art. 70 Konsultationsforum

(1) Die Agentur setzt ein Konsultationsforum ein, das den Exekutivdirektor und den Verwaltungsrat mit unabhängiger Beratung in Grundrechtsfragen unterstützt.

(2) Die Agentur lädt das EASO, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und andere einschlägige Organisationen zur Teilnahme am Konsultationsforum ein. ²Auf Vorschlag des Exekutivdirektors beschließt der Verwaltungsrat die Zusammensetzung des Konsultationsforums sowie die Bedingungen der Übermittlung von Informationen an das Konsultationsforum. ³Nach Anhörung des Verwaltungsrats und des Exekutivdirektors legt das Konsultationsforum seine Arbeitsmethoden fest und erstellt sein Arbeitsprogramm.

(3) Das Konsultationsforum wird zur Weiterentwicklung und Durchführung der Grundrechtsstrategie, zur Einführung des Beschwerdeverfahrens, zu den Verhaltenskodizes sowie zu den gemeinsamen zentralen Lehrplänen angehört.

(4) Das Konsultationsforum erstellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit. ²Dieser Bericht wird veröffentlicht.

(5) Unbeschadet der Aufgaben des Grundrechtsbeauftragten hat das Konsultationsforum effektiven Zugang zu allen Informationen, die sich auf die Achtung der Grundrechte beziehen, einschließlich bei Besuchen vor Ort bei gemeinsamen Aktionen oder, das Einverständnis des Einsatzmitgliedstaats vorausgesetzt, bei Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken, und in Brennpunkten, bei Rückkehraktionen und Rückkehreinsätzen.