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Richtlinie (EU) 2016/681

Richtlinie (EU) 2016/681

Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität

  • KAPITEL IV: Schlussbestimmungen

Art. 22 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.

ANHANG I

Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten

1.
PNR-Buchungscode (Record Locator)
2.
Datum der Buchung/Flugscheinausstellung
3.
Planmäßiges Abflugdatum bzw. planmäßige Abflugdaten
4.
Name(n)
5.
Anschrift und Kontaktangaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
6.
Alle Arten von Zahlungsinformationen einschließlich Rechnungsanschrift
7.
Gesamter Reiseverlauf für bestimmte PNR-Daten
8.
Vielflieger-Eintrag
9.
Reisebüro/Sachbearbeiter
10.
Reisestatus des Fluggasts mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge (No show) und Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung (Go show)
11.
Angaben über gesplittete/geteilte PNR-Daten
12.
Allgemeine Hinweise (einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Name und Geschlecht des Minderjährigen, Alter, Sprache(n), Name und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu dem Minderjährigen steht, Name und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu dem Minderjährigen steht, begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft)
13.
Flugscheindaten einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug (One-way), automatische Tarifanzeige (Automated Ticket Fare Quote fields)
14.
Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
15.
Code-Sharing
16.
Vollständige Gepäckangaben
17.
Zahl und Namen von Mitreisenden im Rahmen der PNR-Daten
18.
Etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (API-Daten) (einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Fluggesellschaft, Flugnummer, Tag des Abflugs, Tag der Ankunft, Flughafen des Abflugs, Flughafen der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und Uhrzeit der Ankunft)
19.
Alle vormaligen Änderungen der unter den Nummern 1 bis 18 aufgeführten PNR-Daten.

ANHANG II

Liste der strafbaren Handlungen gemäß Artikel 3 Nummer 9

1.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
2.
Menschenhandel
3.
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
4.
Illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen
5.
Illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen
6.
Korruption
7.
Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
8.
Wäsche von Erträgen aus Straftaten und Geldfälschung, einschließlich Euro-Fälschung
9.
Computerstraftaten/Cyberkriminalität
10.
Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten
11.
Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt
12.
Vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung
13.
Illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe
14.
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
15.
Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen
16.
Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen
17.
Betrügerische Nachahmung und Produktpiraterie
18.
Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit
19.
Illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern
20.
Illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
21.
Vergewaltigung
22.
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen
23.
Flugzeug- und Schiffsentführung
24.
Sabotage
25.
Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen
26.
Wirtschaftsspionage