Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Richtlinie bis zum 23. Juni 2022. Bei dieser Überprüfung wird den Berichten der Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der in Artikel 8 beschriebenen Überwachung und über die Inanspruchnahme des in Artikel 9 beschriebenen Durchsetzungsverfahrens Rechnung getragen.²Sie enthält ferner eine Überprüfung der technologischen Fortschritte, die den barrierefreien Zugang zu bestimmten Arten von Inhalten, die aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind, einfacher gestalten könnten.³Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in einem zugänglichen Format veröffentlicht.