Durchführungsverordnung (EU) 2016/74
Durchführungsverordnung (EU) 2016/74 des Rates vom 22. Januar 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Erwägungen
- (1)
- Der Rat hat am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran erlassen.
- (2)
- Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) hat am 17. Januar 2016 zwei Einrichtungen von der Liste der Personen und Organisationen gestrichen, die den Maßnahmen gemäß Ziffer 6 Buchstaben c und d der Anlage B der Resolution 2231(2015) des VN-Sicherheitsrates unterliegen. Diese Einrichtungen sollten auch von der in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Art. 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG
1. | Bank Sepah und Bank Sepah International |
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