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Verordnung (EU) 2013/1379

Verordnung (EU) 2013/1379

Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates

  • KAPITEL II: BERUFSVERBÄNDE
    • ABSCHNITT III: Ausdehnung der regeln

Art. 24 Haftung

Werden die Regeln gemäß Artikel 22 und 23 auf Nichtmitglieder ausgedehnt, kann der betreffende Mitgliedstaat entscheiden, dass Nichtmitglieder gegenüber der Erzeugerorganisation oder dem Branchenverband ganz oder teilweise für das Äquivalent der den Mitgliedern aus der Ausdehnung der Regeln auf Nichtmitglieder entstehenden Kosten haften.