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Verordnung (EU) 2013/1305

Verordnung (EU) 2013/1305

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

ANHANG VI

ANHANG VI

INDIKATIVE LISTE DER MASSNAHMEN, DIE FÜR EINE ODER MEHRERE PRIORITÄTEN DER UNION FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS VON BEDEUTUNG SIND

Maßnahmen von besonderer Bedeutung für mehrere Prioritäten der Union

Artikel 15Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
Artikel 17Investitionen in materielle Vermögenswerte
Artikel 19Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe
Artikel 35Zusammenarbeit
Artikel 42 - 44LEADER

Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

Artikel 14Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
Artikel 26Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Landwirtschaftsarten und der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe

Artikel 16Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

Artikel 18Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen
Artikel 24Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen
Artikel 27Gründung von Erzeugergemeinschaften und -organisationen
Artikel 33Tierschutz
Artikel 36Risikomanagement
Artikel 37Ernte-, Tier- und Pflanzenversicherung
Artikel 38Fonds auf Gegenseitigkeit für Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten und Umweltvorfälle
Artikel 39Einkommensstabilisierungsinstrument

Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

und

für die Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresilienten Wirtschaft

Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe aAufforstung und Anlage von Wäldern
Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe bEinrichtung von Agrarforstsystemen
Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe dInvestitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme
Artikel 28Agrarumwelt- und Klimamaßnahme
Artikel 29Ökologischer/biologischer Landbau
Artikel 30Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie
Artikel 31 – 32Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Artikel 34Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten

Artikel 20Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
Artikel 42 – 44LEADER