Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
(1) Die operationellen Gruppen der EIP sind Teil der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit". ²Sie werden von interessierten Akteuren wie Landwirten, Forschern, Beratern sowie Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors gegründet, die für das Erreichen der Ziele der EIP relevant sind.
(2) Die operationellen Gruppen der EIP legen interne Verfahren fest, die sicherstellen, dass ihre Tätigkeit und ihre Entscheidungsfindung transparent sind und dass Interessenkonflikte vermieden werden.
(3) Die Mitgliedstaaten entscheiden im Rahmen ihrer Programme, in welchem Umfang sie die operationellen Gruppen unterstützen.