Art. 4 Ziele
Im allgemeinen Rahmen der GAP trägt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der Aktivitäten im Nahrungsmittel- und im Nichtnahrungsmittelsektor sowie in der Forstwirtschaft, zur Verwirklichung folgender Ziele bei:
- a)
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
- b)
- Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz,
- c)
- Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.