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Bilanzrichtlinie

Bilanzrichtlinie

Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates

ANHANG VI

ANHANG VI

GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG – NACH FUNKTION DER AUFWENDUNG, NACH ARTIKEL 13

1.
Nettoumsatzerlöse.
2.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (einschließlich der Wertberichtigungen).
3.
Bruttoergebnis vom Umsatz.
4.
Vertriebskosten (einschließlich der Wertberichtigungen).
5.
Allgemeine Verwaltungskosten (einschließlich der Wertberichtigungen).
6.
Sonstige betriebliche Erträge.
7.
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen.
8.
Erträge aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen des Anlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen.
9.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen.
10.
Wertberichtigungen von Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens.
11.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen.
12.
Steuern auf das Ergebnis.
13.
Ergebnis nach Steuern.
14.
Sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1-13 enthalten.
15.
Ergebnis des Geschäftsjahres.