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Bilanzrichtlinie

Bilanzrichtlinie

Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates

ANHANG V

ANHANG V

GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG – NACH EIGENART DER AUFWENDUNG, NACH ARTIKEL 13

1.
Nettoumsatzerlöse.
2.
Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.
3.
Andere aktivierte Eigenleistungen.
4.
Sonstige betriebliche Erträge.
5. 
a)
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
b)
Sonstige externe Aufwendungen.
6.
Personalaufwand:a) Löhne und Gehälter.b) Soziale Aufwendungen, davon für Altersversorgung.
7. 
a)
Wertberichtigungen zu Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens und zu Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten.
b)
Wertberichtigungen von Gegenständen des Umlaufvermögens, soweit diese die in den Unternehmen üblichen Wertberichtigungen überschreiten.
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen.
9.
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen.
10.
Erträge aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen des Anlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen.
11.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen.
12.
Wertberichtigungen zu Finanzanlagen und zu Wertpapieren des Umlaufvermögens.
13.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen.
14.
Steuern auf das Ergebnis.
15.
Ergebnis nach Steuern.
16.
Sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1-15 enthalten.
17.
Ergebnis des Geschäftsjahres.