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Verordnung (EU) 2012/648

Verordnung (EU) 2012/648

Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

  • TITEL VI: REGISTRIERUNG UND AUFSICHT VON TRANSAKTIONSREGISTERN
    • KAPITEL 1: Bedingungen und Verfahren für die Registrierung eines Transaktionsregisters

Art. 69 Kontrolle durch den Gerichtshof

Der Gerichtshof besitzt die unbeschränkte Befugnis zur Überprüfung von Beschlüssen, mit denen die ESMA eine Geldbuße oder ein Zwangsgeld festgesetzt hat. ²Er kann die verhängten Geldbußen oder Zwangsgelder aufheben, herabsetzen oder erhöhen.