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Verordnung (EU) 2012/648

Verordnung (EU) 2012/648

Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

  • TITEL IV: ANFORDERUNGEN AN CCPs
    • KAPITEL 2: Wohlverhaltensregeln

Art. 36 Allgemeine Bestimmungen

(1) Bei der Erbringung von Dienstleistungen für ihre Clearingmitglieder und gegebenenfalls für deren Kunden handelt eine CCP fair und professionell im besten Interesse dieser Clearingmitglieder und Kunden und im Sinne eines soliden Risikomanagements.

(2) Eine CCP muss über zugängliche, transparente und faire Vorschriften für die zügige Bearbeitung von Beschwerden verfügen.