Einkommensteuergesetz
- II. Einkommen
- 4. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
§ 9a Pauschbeträge für Werbungskosten
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden: - 1.
- a)
- von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:
ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;
- b)
- von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, soweit es sich um Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2 handelt:
ein Pauschbetrag von 102 Euro;
- 2.
- (weggefallen)
- 3.
- von den Einnahmen im Sinne des § 22 Nummer 1, 1a und 5:
ein Pauschbetrag von insgesamt 102 Euro.
²Der Pauschbetrag nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag einschließlich des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Absatz 2) geminderten Einnahmen, die Pauschbeträge nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 dürfen nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden.
- Einkommensteuergesetz
- I. Steuerpflicht
- II. Einkommen
- 1. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung
- 2. Steuerfreie Einnahmen
- 3. Gewinn
- 4. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten
- 4a. Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug
- 5. Sonderausgaben
- 6. Vereinnahmung und Verausgabung
- 7. Nicht abzugsfähige Ausgaben
- 8. Die einzelnen Einkunftsarten
- a) Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1)
- b) Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
- c) Selbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)
- d) Nichtselbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4)
- e) Kapitalvermögen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5)
- f) Vermietung und Verpachtung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6)
- g) Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7)
- h) Gemeinsame Vorschriften
- III. Veranlagung
- IV. Tarif
- V. Steuerermäßigungen
- 1. Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
- 2. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
- § 34e (weggefallen)
- 2a. Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigungen für eigengenutztes Wohneigentum
- 2b. Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen
- 3. Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- 4. Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
- 5. Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
- VI. Steuererhebung
- 1. Erhebung der Einkommensteuer
- 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- 3. Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)
- 4. Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften
- VII. Steuerabzug bei Bauleistungen
- VIII. Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
- IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- X. Kindergeld
- XI. Altersvorsorgezulage
- XII. Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung