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Einkommensteuergesetz

Einkommensteuergesetz

  • II. Einkommen
    • 3. Gewinn

§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. ²Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.