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Visakodex

Visakodex

Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

ANHÄNGE

ANHÄNGE



Anhang IEinheitliches Antragsformular
GKI Anlage 16
Anhang IINichterschöpfende Liste von Belegen
Teilweise GKI TeilV Abschnitt 1.4
Anhang IIIEinheitliches Format und Verwendung des Stempels zur Dokumentierung der Antragstellung
GKI Teil VIII Abschnitt 2
Anhang IVGemeinsame, in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgestellte Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die Transitzone der Flughäfen der Mitgliedstaaten ein Visum für den Flughafentransit benötigen
GKI Anlage 3 Teil I
Anhang VListe der Aufenthaltstitel, die deren Inhaber zur Durchreise durch die Transitzonen der Flughäfen der Mitgliedstaaten ohne Visum für den Flughafentransit berechtigen
GKI Anlage 3 Teil III
Anhang VIEinheitliches Formblatt zur Unterrichtung über die Verweigerung, Annulierung oder Aufhebung eines Visums und zur entsprechenden Begründung
Anhang VIIAusfüllen der Visummarke
GKI Teil VI Abschnitte 1 bis 4, Anlage 10
Anhang VIIIAnbringen der Visummarke
GKI Teil VI Abschnitt 5.3
Anhang IXRegelung für die Erteilung von Visa an der Grenze an visumpflichtige Seeleute auf der Durchreise
Verordnung (EG) Nr. 415/2003, Anhänge I und II
Anhang XListe der Mindestanforderungen, die im Falle einer Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern in den Vertrag aufzunehmen sind
GKI Anhang 19
Anhang XIBesondere Regelung zur Erleichterung der Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen Spielen und/oder Paralympischen Spielen teilnehmen
Anhang XIIJährliche Statistiken über einheitliche Visa, Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit und Visa für den Flughafentransit