Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission
ANHANG VI
Kennzeichnungsangaben für Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere
Kapitel I: Obligatorische und freiwillige Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen nach Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 1
Die Kennzeichnungsangaben sind nach Maßgabe des Rechtsaktes zur Zulassung des jeweiligen Futtermittelzusatzstoffes zu machen.
Die in Absatz 1 genannte zugesetzte Menge ist als Menge des Futtermittelzusatzstoffes auszudrücken, es sei denn, im Rechtsakt zur Zulassung des betreffenden Futtermittelzusatzstoffes ist in der Spalte „Mindestgehalt/Höchstgehalt“ ein Stoff aufgeführt. In diesem Fall ist die zugesetzte Menge als Menge dieses Stoffes auszudrücken.
| Funktionsgruppe | Bezeichnung und Beschreibung | Abgekürzte Bezeichnung |
| 1h | Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden: Stoffe, die die Absorption von Radionukliden verhindern oder ihre Ausscheidung fördern | Radionuklid-Bindemittel |
| 1m | Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen: Stoffe, die die Aufnahme von Mykotoxinen unterdrücken oder verringern, ihre Ausscheidung fördern oder ihre Wirkungsweise verändern können | Mykotoxin-Reduzierer |
| 1n | Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit: Stoffe oder gegebenenfalls Mikroorganismen, die die Hygieneeigenschaften eines Futtermittels durch die Verringerung einer spezifischen mikrobiologischen Kontamination positiv beeinflussen | Hygieneverbesserer |
| 2b | Aromastoffe: Stoffe, deren Zusatz zu Futtermitteln deren Geruch oder Schmackhaftigkeit verbessert | Aromen |
| 3a | Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung | Vitamine |
| 3b | Verbindungen von Spurenelementen | Spurenelemente |
| 3c | Aminosäuren, deren Salze und Analoge | Aminosäuren |
| 3d | Harnstoff und seine Derivate | Harnstoff |
| 4c | Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen | Umweltverbesserungsmittel |
Kapitel II: Kennzeichnung der analytischen Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 1
| Mischfuttermittel | Zielarten | Analytische Bestandteile und Gehalte |
| Alleinfuttermittel | Alle TierartenAlle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Schweine und Hühner Schweine und Hühner | — Rohprotein— Rohfaser — Rohfett — Rohasche — Calcium — Natrium — Phosphor — Lysin — Methionin |
| Mineralergänzungsfuttermittel | Alle TierartenAlle Tierarten Alle Tierarten Schweine und Hühner Schweine und Hühner Wiederkäuer | — Calcium— Natrium — Phosphor — Lysin — Methionin — Magnesium |
| Sonstige Ergänzungsfuttermittel | Alle TierartenAlle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Alle Tierarten Schweine und Hühner Schweine und Hühner Wiederkäuer | — Rohprotein— Rohfaser — Rohfett — Rohasche — Calcium ≥ 5 % — Natrium — Phosphor ≥ 2 % — Lysin — Methionin — Magnesium ≥ 0,5 % |