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Kosmetik-Verordnung

Kosmetik-Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel

  • KAPITEL II: SICHERHEIT, VERANTWORTUNG, FREIER WARENVERKEHR

Art. 3 Sicherheit

Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte:

a)
Aufmachung, einschließlich Übereinstimmung mit der Richtlinie 87/357/EWG;
b)
Kennzeichung;
c)
Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen;
d)
alle sonstigen Angaben oder Informationen seitens der in Artikel 4 näher bezeichneten verantwortlichen Person.

Die Anbringung von Warnhinweisen entbindet die in den Artikeln 2 und 4 näher bezeichneten Personen nicht von der Verpflichtung, die übrigen Anforderungen dieser Verordnung zu beachten.