Richtlinie 2009/119/EG des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten
Die Richtlinie 73/238/EWG, die Richtlinie 2006/67/EG und die Entscheidung 68/416/EWG werden mit Wirkung vom 31. Dezember 2012 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien und die aufgehobene Entscheidung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.