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Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie

Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

  • KAPITEL VIII: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 45 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.