Art. 38 Ergänzende Harmonisierung
Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:
- a)
- die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;
- b)
- private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.