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Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie

Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

  • KAPITEL VII: KONVERGENZPROGRAMM

Art. 38 Ergänzende Harmonisierung

Die Kommission prüft bis zum 28. Dezember 2010 die Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte zu folgenden Punkten vorzulegen:
a)
die Aufnahme von Tätigkeiten zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen;
b)
private Sicherheitsdienste und Beförderung von Geld und Wertgegenständen.