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Wegekostenrichtlinie

Wegekostenrichtlinie

Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge

ANHANG II

ANHANG II

Jährlich



höchstens drei Achsenmindestens vier Achsen
EURO 01 428 2 394
EURO I1 242 2 073
EURO II1 081 1 803
EURO III9401 567
EURO IV und schadstoffärmer8551 425

Monatsgebühr und Wochengebühr

Die Höchstsätze der Monats- und Wochengebühren stehen im Verhältnis zu der Dauer der Benutzung der betreffenden Infrastruktur.

Tagesgebühr

Die Tagesgebühr beträgt bei allen Fahrzeugklassen einheitlich 12 EUR.