Verordnung über diätetische Lebensmittel
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) Kochsalzersatz ist als "Kochsalzersatz", jodierter Kochsalzersatz als "jodierter Kochsalzersatz" zu kennzeichnen. ²Bei kaliumhaltigem Kochsalzersatz ist zusätzlich anzugeben: