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Diätverordnung

Diätverordnung

Verordnung über diätetische Lebensmittel

  • Sechster Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 27a

Soweit in dieser Verordnung auf die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung oder Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung verwiesen wird, ist die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der bis zum 12. Juli 2017 geltenden Fassung weiter anzuwenden.