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Betäubungsmittelgesetz
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Betäubungsmittelgesetz
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Achter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Für eine Person, die die Sachkenntnis nach
§ 5 Absatz 1 Nummer 2
nicht hat, aber am 22. Juli 2009 die Voraussetzungen nach
§ 141 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes
erfüllt, gilt der Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis nach
§ 6 Absatz 1 Nummer 1
als erbracht.
Betäubungsmittelgesetz
Erster Abschnitt: Begriffsbestimmungen
§ 1
Betäubungsmittel
§ 2
Sonstige Begriffe
Zweiter Abschnitt: Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
§ 3
Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
§ 4
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
§ 5
Versagung der Erlaubnis
§ 6
Sachkenntnis
§ 7
Antrag
§ 8
Entscheidung
§ 9
Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
§ 10
Rücknahme und Widerruf
§ 10a
Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
Dritter Abschnitt: Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
§ 11
Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
§ 12
Abgabe und Erwerb
§ 13
Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
§ 14
Kennzeichnung und Werbung
§ 15
Sicherungsmaßnahmen
§ 16
Vernichtung
§ 17
Aufzeichnungen
§ 18
Meldungen
Vierter Abschnitt: Überwachung
§ 19
Durchführende Behörde
§ 20
Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
§ 21
Mitwirkung anderer Behörden
§ 22
Überwachungsmaßnahmen
§ 23
Probenahme
§ 24
Duldungs- und Mitwirkungspflicht
§ 24a
Anzeige des Anbaus von Nutzhanf
§ 25
Gebühren und Auslagen
Fünfter Abschnitt: Vorschriften für Behörden
§ 26
Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
§ 27
Meldungen und Auskünfte
§ 28
Jahresbericht an die Vereinten Nationen
Sechster Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 29
Straftaten
§ 29a
Straftaten
§ 30
Straftaten
§ 30a
Straftaten
§ 30b
Straftaten
§ 31
Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31a
Absehen von der Verfolgung
§ 32
Ordnungswidrigkeiten
§ 33
Einziehung
§ 34
Führungsaufsicht
Siebenter Abschnitt: Betäubungsmittelabhängige Straftäter
§ 35
Zurückstellung der Strafvollstreckung
§ 36
Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
§ 37
Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
§ 38
Jugendliche und Heranwachsende
Achter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 39
Übergangsregelung
§ 39a
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
(gegenstandslos)
Anlage I
Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)
Anlage II
Anlage II (zu § 1 Abs. 1) (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel)
Anlage III
Anlage III (zu § 1 Abs. 1) verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel