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Beurkundungsgesetz
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Beurkundungsgesetz
Vierter Abschnitt: Behandlung der Urkunden
§ 47 Ausfertigung
Die Ausfertigung der Niederschrift vertritt die Urschrift im Rechtsverkehr.
Beurkundungsgesetz
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Überschreiten des Amtsbezirks
§ 3
Verbot der Mitwirkung als Notar
§ 4
Ablehnung der Beurkundung
§ 5
Urkundensprache
Zweiter Abschnitt: Beurkundung von Willenserklärungen
1. Ausschließung des Notars
§ 6
Ausschließungsgründe
§ 7
Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
2. Niederschrift
§ 8
Grundsatz
§ 9
Inhalt der Niederschrift
§ 10
Feststellung der Beteiligten
§ 11
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 12
Nachweise für die Vertretungsberechtigung
§ 13
Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
§ 13a
Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
§ 14
Eingeschränkte Vorlesungspflicht
§ 15
Versteigerungen
§ 16
Übersetzung der Niederschrift
3. Prüfungs- und Belehrungspflichten
§ 17
Grundsatz
§ 18
Genehmigungserfordernisse
§ 19
Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 20
Gesetzliches Vorkaufsrecht
§ 20a
Vorsorgevollmacht
§ 21
Grundbucheinsicht, Briefvorlage
4. Beteiligung behinderter Personen
§ 22
Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§ 23
Besonderheiten für hörbehinderte Beteiligte
§ 24
Besonderheiten für hör- und sprachbehinderte Beteiligte, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§ 25
Schreibunfähige
§ 26
Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
5. Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 27
Begünstigte Personen
§ 28
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29
Zeugen, zweiter Notar
§ 30
Übergabe einer Schrift
§ 32
Sprachunkundige
§ 33
Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34
Verschließung, Verwahrung
§ 34a
Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35
Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Dritter Abschnitt: Sonstige Beurkundungen
1. Niederschriften
§ 36
Grundsatz
§ 37
Inhalt der Niederschrift
§ 38
Eide, eidesstattliche Versicherungen
2. Vermerke
§ 39
Einfache Zeugnisse
§ 39a
Einfache elektronische Zeugnisse
§ 40
Beglaubigung einer Unterschrift
§ 41
Beglaubigung der Zeichnung einer Firma oder Namensunterschrift
§ 42
Beglaubigung einer Abschrift
§ 43
Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
Vierter Abschnitt: Behandlung der Urkunden
§ 44
Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§ 44a
Änderungen in den Urkunden
§ 45
Aushändigung der Urschrift
§ 46
Ersetzung der Urschrift
§ 47
Ausfertigung
§ 48
Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§ 49
Form der Ausfertigung
§ 50
Übersetzungen
§ 51
Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§ 52
Vollstreckbare Ausfertigungen
§ 53
Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
§ 54
Rechtsmittel
Fünfter Abschnitt: (zukünftig in Kraft)
§ 55
(zukünftig in Kraft)
§ 56
(zukünftig in Kraft)
Sechster Abschnitt: Verwahrung
§ 57
Antrag auf Verwahrung
§ 58
Durchführung der Verwahrung
§ 59
Verordnungsermächtigung
§ 60
Widerruf
§ 61
Absehen von Auszahlung
§ 62
Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
Siebter Abschnitt: Schlußvorschriften
1. Verhältnis zu anderen Gesetzen
a) Bundesrecht
§ 63
Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
§ 64
Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
§ 65
Unberührt bleibendes Bundesrecht
b) Landesrecht
§ 66
Unberührt bleibendes Landesrecht
§ 67
Zuständigkeit der Amtsgerichte, Zustellung
§ 68
c) Amtliche Beglaubigungen
§ 70
d) Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
§ 71
e) Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
§ 72
f) Bereits errichtete Urkunden
§ 73
g) Verweisungen
§ 74
2. Geltung in Berlin
§ 75
3. Inkrafttreten
§ 76
Schlußformel