Betriebsverfassungsgesetz
- Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Vierter Abschnitt: Betriebsversammlung
§ 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen; die Grundsätze des § 74 Abs. 2 finden Anwendung. ²Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.
- Betriebsverfassungsgesetz
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
- Erster Abschnitt: Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
- Zweiter Abschnitt: Amtszeit des Betriebsrats
- Dritter Abschnitt: Geschäftsführung des Betriebsrats
- Vierter Abschnitt: Betriebsversammlung
- Fünfter Abschnitt: Gesamtbetriebsrat
- Sechster Abschnitt: Konzernbetriebsrat
- Dritter Teil: Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Erster Abschnitt: Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Zweiter Abschnitt: Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Dritter Abschnitt: Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Vierter Teil: Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Erster Abschnitt: Allgemeines
- Zweiter Abschnitt: Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Dritter Abschnitt: Soziale Angelegenheiten
- Vierter Abschnitt: Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Fünfter Abschnitt: Personelle Angelegenheiten
- Erster Unterabschnitt: Allgemeine personelle Angelegenheiten
- Zweiter Unterabschnitt: Berufsbildung
- Dritter Unterabschnitt: Personelle Einzelmaßnahmen
- Sechster Abschnitt: Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Erster Unterabschnitt: Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zweiter Unterabschnitt: Betriebsänderungen
- Fünfter Teil: Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Erster Abschnitt: Seeschifffahrt
- Zweiter Abschnitt: Luftfahrt
- Dritter Abschnitt: Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
- Sechster Teil: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Siebenter Teil: Änderung von Gesetzen
- Achter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften