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Beamtenversorgungsgesetz
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Beamtenversorgungsgesetz
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Abschnitt X: Vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69l Übergangsregelung zu § 55
§ 55 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a
gilt nicht für Versorgungsfälle, die am 14. Juni 2017 vorhanden waren.
²
Für Versorgungsfälle, die nach dem 14. Juni 2017 eintreten, sind Renten nach dem
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
mit der Maßgabe zu berücksichtigen, dass der Teil der Rente nach dem
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
außer Ansatz bleibt, der auf rentenrechtlichen Zeiten beruht, die bis zum 14. Juni 2017 zurückgelegt worden sind.
Beamtenversorgungsgesetz
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich
§ 1a
Lebenspartnerschaft
§ 2
Arten der Versorgung
§ 3
Regelung durch Gesetz
Abschnitt II: Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4
Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6
Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 7
Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8
Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9
Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10
Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11
Sonstige Zeiten
§ 12
Ausbildungszeiten
§ 12a
Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12b
Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13
Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 14
Höhe des Ruhegehalts
§ 14a
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15
Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15a
Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
Abschnitt III: Hinterbliebenenversorgung
§ 16
Allgemeines
§ 17
Bezüge für den Sterbemonat
§ 18
Sterbegeld
§ 19
Witwengeld
§ 20
Höhe des Witwengeldes
§ 21
Witwenabfindung
§ 22
Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
§ 23
Waisengeld
§ 24
Höhe des Waisengeldes
§ 25
Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 26
Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
§ 27
Beginn der Zahlungen
§ 28
Witwerversorgung
Abschnitt IV: Bezüge bei Verschollenheit
§ 29
Zahlung der Bezüge
Abschnitt V: Unfallfürsorge
§ 30
Allgemeines
§ 31
Dienstunfall
§ 31a
Einsatzversorgung
§ 32
Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33
Heilverfahren
§ 34
Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 35
Unfallausgleich
§ 36
Unfallruhegehalt
§ 37
Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 38
Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 38a
Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 39
Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 40
Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 41
Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 42
Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 43
Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 43a
Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 44
Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 45
Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 46
Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
Abschnitt VI: Übergangsgeld, Ausgleich
§ 47
Übergangsgeld
§ 47a
Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
§ 48
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt VII: Gemeinsame Vorschriften
§ 49
Versorgungsauskunft und Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 50
Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
§ 50a
Kindererziehungszuschlag
§ 50b
Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 50c
Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 50d
Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 50e
Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 50f
Abzug für Pflegeleistungen
§ 51
Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52
Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 53a
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
§ 54
Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 56
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 57
Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58
Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59
Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60
Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61
Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62
Anzeigepflicht
§ 62a
Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten
§ 63
Anwendungsbereich
Abschnitt VIII: Sondervorschriften
§ 64
Entzug von Hinterbliebenenversorgung
§ 65
Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt IX: Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 66
Beamte auf Zeit
§ 67
Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
§ 68
Ehrenbeamte
Abschnitt X: Vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69
Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69a
Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69b
Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 69c
Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69d
Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69f
Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 69g
Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69h
Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
§ 69j
Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 69k
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 69l
Übergangsregelung zu § 55
Abschnitt XI: Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 70
Allgemeine Anpassung
§ 71
Erhöhung der Versorgungsbezüge
Abschnitt XII: (weggefallen)
Abschnitt XIII: Übergangsvorschriften neuen Rechts
§ 84
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 85
Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
§ 85a
Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 86
Hinterbliebenenversorgung
§ 87
Unfallfürsorge
§ 88
Abfindung
§ 90
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91
Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
Abschnitt XIV: (weggefallen)
Abschnitt XV: Schlußvorschriften
§ 105
Außerkrafttreten
§ 106
Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 107
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
§ 107a
Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 107b
Verteilung der Versorgungslasten
§ 107c
Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 107d
Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
§ 108
Anwendungsbereich in den Ländern
§ 109