Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
- Teil B
- Titel 10: Über das Allgemeine Register (AR) des Bundesverfassungsgerichts
§ 65
Für das Allgemeine Register handelt die Abteilungsleitung „Justizverwaltung“ im Auftrag des Gerichts. ²Sie wird durch zeichnungsbefugte Referentinnen und Referenten für das Allgemeine Register unterstützt, die die Befähigung zum Richteramt haben müssen.