Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
- Teil B
- Titel 1: Zum Verfahren im Allgemeinen
§ 33
Beim Bundesverfassungsgericht besteht eine Dokumentationsstelle. ²Sie erfasst und dokumentiert verfassungsgerichtliche Entscheidungen und wesentliche sonstige Materialien. ³Die Mitglieder des Gerichts wirken bei der Auswahl und Auswertung von Dokumenten mit. ⁴Die Dokumente werden in einer gerichtsübergreifenden, allgemein zugänglichen Datenbank gespeichert. ⁵Die Dokumentationsstelle ist auch für die Archivierung sowie für das Bereitstellen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Internet zuständig.