Erster Abschnitt: Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 1
§ 41
Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird.
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
I. Teil: Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts