Bundesrechtsanwaltsordnung
- Siebenter Teil: Anwaltsgerichtliches Verfahren
- Dritter Abschnitt: Rechtsmittel
- Zweiter Unterabschnitt: Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
§ 147 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.